Mit Unterzeichnung unserer
Vollmacht erteilen Sie uns den Auftrag, in Ihrer Rechtssache tätig zu werden.
Die von Ihnen unterschriebene Vollmachtsurkunde müssen wir so der Staatsanwaltschaft
oder der gegnerischen Versicherung zum Nachweis unserer Beauftragung vorlegen.
Auch einseitigen Willenserklärungen - beispielsweise beim Ausspruch einer
Kündigung - müssen wir eine solche Vollmacht beifügen, damit
unsere Erklärung von der Gegenseite nicht gemäss § 174 BGB zurückgewiesen
werden kann.
Benötigen wir von
Ihnen eine Vollmacht, müssen Sie den Vordruck nicht mehr eigens in unserer
Kanzlei abholen. Klicken Sie einfach auf die nebenstehende Abbildung und drucken
Sie die Vollmacht aus.