Vollmacht
Mit Unterzeichnung unserer Vollmacht erteilen Sie uns den Auftrag, in Ihrer Rechtssache tätig zu werden. Die von Ihnen unterschriebene Vollmachtsurkunde müssen wir so der Staatsanwaltschaft oder der gegnerischen Versicherung zum Nachweis unserer Beauftragung vorlegen. Auch einseitigen Willenserklärungen - beispielsweise beim Ausspruch einer Kündigung - müssen wir eine solche Vollmacht beifügen, damit unsere Erklärung von der Gegenseite nicht gemäss § 174 BGB zurückgewiesen werden kann.

Benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht, müssen Sie den Vordruck nicht mehr eigens in unserer Kanzlei abholen. Klicken Sie einfach auf die nebenstehende Abbildung und drucken Sie die Vollmacht aus.

Vollmacht

Hier haben wir für Sie gängige Formulare zusammengestellt.

 

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